RS OGH 2023/11/28 13Os130/21y (13Os131/21w); 13Os54/22y (13Os55/22w); 14Os62/22g; 12Os61/22w; 14Os10

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.02.2022
beobachten
merken

Rechtssatz

Beim Tatbestand des § 178 StGB ist der Rechtsfrage nach der Gefährdungseignung die – auf der Feststellungsebene angesiedelte – Frage nach dem Vorliegen einer übertragbaren Krankheit logisch vorgelagert. Um überhaupt in die Eignungsprüfung der Tathandlung eintreten zu können, muss das Gericht daher jeweils fallbezogen das Vorhandensein eines entsprechenden Krankheitserregers feststellen.Beim Tatbestand des Paragraph 178, StGB ist der Rechtsfrage nach der Gefährdungseignung die – auf der Feststellungsebene angesiedelte – Frage nach dem Vorliegen einer übertragbaren Krankheit logisch vorgelagert. Um überhaupt in die Eignungsprüfung der Tathandlung eintreten zu können, muss das Gericht daher jeweils fallbezogen das Vorhandensein eines entsprechenden Krankheitserregers feststellen.

Entscheidungstexte

  • RS0133918">13 Os 130/21y
    Entscheidungstext OGH 16.02.2022 13 Os 130/21y
  • RS0133918">13 Os 54/22y
    Entscheidungstext OGH 07.09.2022 13 Os 54/22y
    Vgl; Beisatz: Verneinen die Urteilsfeststellungen fallbezogen das Vorhandensein des in Rede stehenden Krankheitserregers, verneinen sie somit auch die Verwirklichung des Tatbestandselements der „übertragbaren Krankheit“. (T1)
  • RS0133918">14 Os 62/22g
    Entscheidungstext OGH 24.08.2022 14 Os 62/22g
    Vgl; Beisatz: In Fällen, in denen es nicht um mittelbar eingesetzte Infektionsquellen, sondern um die Gefahr der unmittelbaren Übertragung vom Körper des mutmaßlichen Täters auf ein anderes Individuum geht, bedarf es demnach Konstatierungen dazu, dass Ersterer Träger eines entsprechenden Krankheitserregers ist. (T2)
    Beisatz: Ebenso ist bei solchen Fallkonstellationen auf der Sachverhaltsebene auch die tatsächlich vorliegende Infektiosität im Tatzeitpunkt als Voraussetzung für die Beurteilung der Rechtsfrage nach der Eignung zu klären. (T3)
  • RS0133918">12 Os 61/22w
    Entscheidungstext OGH 18.08.2022 12 Os 61/22w
    Vgl
  • RS0133918">14 Os 106/23d
    Entscheidungstext OGH 28.11.2023 14 Os 106/23d
    vgl; Beisatz: Ist der Täter nach den Feststellungen Träger des Krankheitserregers (hier: des HIV-Virus), kommt es bei der Prüfung der Gefährdungseignung der Tathandlung nicht darauf an, ob er selbst (hier: im Sinn einer Symptomatik nach § 2 der Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz über den Infektionsnachweis und die Indikatorenerkrankung für AIDS, BGBl 1994/35 idF BGBl 1994/819, an AIDS) erkrankt ist. (T4)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0133918

Im RIS seit

13.04.2022

Zuletzt aktualisiert am

10.01.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten