RS OGH 2023/11/28 13Os130/21y (13Os131/21w); 13Os54/22y (13Os55/22w); 12Os61/22w; 14Os106/23d

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Veröffentlicht am 16.02.2022
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Rechtssatz

§ 178 StGB umschreibt ein potenzielles Gefährdungsdelikt. Das bedeutet, die im Tatbestand beschriebene (Verbreitungs-)Gefahr muss zwar nicht tatsächlich eintreten, die Tathandlung muss aber typischerweise geeignet sein, sie herbeizuführen.Paragraph 178, StGB umschreibt ein potenzielles Gefährdungsdelikt. Das bedeutet, die im Tatbestand beschriebene (Verbreitungs-)Gefahr muss zwar nicht tatsächlich eintreten, die Tathandlung muss aber typischerweise geeignet sein, sie herbeizuführen.

Entscheidungstexte

  • RS0133917">13 Os 130/21y
    Entscheidungstext OGH 16.02.2022 13 Os 130/21y
  • RS0133917">13 Os 54/22y
    Entscheidungstext OGH 07.09.2022 13 Os 54/22y
    Vgl
  • RS0133917">12 Os 61/22w
    Entscheidungstext OGH 18.08.2022 12 Os 61/22w
    Vgl; Beisatz: Hier: Keine solche Eignung im Fall von Falschangaben beim Contact Tracing im Zuge der Covid-19-Pandemie. (T1)
  • RS0133917">14 Os 106/23d
    Entscheidungstext OGH 28.11.2023 14 Os 106/23d
    vgl; Beisatz: Die Voraussetzung einer Erkrankung des Täters ist dem Tatbestand nicht zu entnehmen. (T2)
    Beisatz: hier: Tathandlung eines HIV-Infizierten, aber nicht (im Sinn einer Symptomatik nach § 2 der Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz über den Infektionsnachweis und die Indikatorenerkrankung für AIDS, BGBl 1994/35 idF BGBl 1994/819) an AIDS erkrankten Täters. (T3)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0133917

Im RIS seit

13.04.2022

Zuletzt aktualisiert am

10.01.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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