RS OGH 2022/2/24 12Os151/21d

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Veröffentlicht am 24.02.2022
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Rechtssatz

Die Tatvollendung setzt nicht die namentlich richtige Bezeichnung der bedrohten Person voraus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0133909

Im RIS seit

11.04.2022

Zuletzt aktualisiert am

11.04.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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