Norm
ZPO §28 Abs1Rechtssatz
Einem in eigener Sache tätigen emeritierten Rechtsanwalt sind für seine Tätigkeit Kosten nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz zu ersetzen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
emeritierter Rechtsanwalt, Kostenersatz, in eigener SacheAnmerkung
So schon OLG Wien 7 Rs 8/11i, 12 R 89/04bEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00003:2022:RWZ0000224Im RIS seit
31.03.2022Zuletzt aktualisiert am
31.03.2022