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32 SteuerrechtNorm
AbgÄG 2012Rechtssatz
Durch die mit dem AbgÄG 2012 eingeführte Regelung des § 32 Abs. 2 EStG 1988 ist - unabhängig von dem in der Inkrafttretensbestimmung des § 124b Z 235 EStG 1988 normierten Zeitpunkt - keine Änderung an der ertragsteuerlichen Beurteilung der Veräußerung der Beteiligung an einer Personengesellschaft eingetreten (vgl. VwGH 24.9.2014, 2012/13/0021).Durch die mit dem AbgÄG 2012 eingefü