RS OGH 2022/2/8 11Os92/21w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.02.2022
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Norm

StPO §281 Abs1 Z4
StPO §238 Abs1

Rechtssatz

Nur auf eine die Leitung des Verfahrens betreffende Verfügung gerichtete Anträge sind Gegenstand einer Überprüfung iSd Z 4.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0133887

Im RIS seit

21.03.2022

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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