RS OGH 2021/12/14 2Ob83/21a

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Veröffentlicht am 14.12.2021
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Rechtssatz

Für die Verwirklichung eines für die Pflichtteilsminderung erforderlichen „längeren Zeitraums“ iSd § 776 Abs 1 ABGB bedarf es im Eltern-Kind-Verhältnis im Regelfall des Verstreichens eines Zeitraums von mindestens zwanzig Jahren.Für die Verwirklichung eines für die Pflichtteilsminderung erforderlichen „längeren Zeitraums“ iSd Paragraph 776, Absatz eins, ABGB bedarf es im Eltern-Kind-Verhältnis im Regelfall des Verstreichens eines Zeitraums von mindestens zwanzig Jahren.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Naheverhältnis; Minderung Pflichtteil; Hälfte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133874

Im RIS seit

07.03.2022

Zuletzt aktualisiert am

27.12.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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