RS OGH 2021/12/16 4Ob215/21b

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Veröffentlicht am 16.12.2021
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Rechtssatz

Die Beendigungswirkung eines Prozessvergleichs tritt auch dann ein, wenn von der Bereinigungswirkung die vorprozessualen Kosten des Beklagten nicht umfasst sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133868

Im RIS seit

25.02.2022

Zuletzt aktualisiert am

27.12.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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