Norm
ABGB §1487aRechtssatz
Die kenntnisabhängige Frist in § 1487a ABGB ist mit derjenigen in § 1489 ABGB völlig gleich gelagert. Es ist somit kein Grund ersichtlich, warum die Rechtsprechung zu § 1489 ABGB nicht auch im Anwendungsbereich des § 1487a ABGB gelten sollte. Die allfällige Rechtsunkenntnis des Klägers könnte somit den Beginn des Laufs der kenntnisabhängigen Frist des § 1487a ABGB nicht hinausschieben.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Verjährung; Pflichtteilsergänzungsanspruch; ErbRÄG 2015; dreijährige Frist; Verjährungsfrist; dreißigjährige FristEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133836Im RIS seit
17.01.2022Zuletzt aktualisiert am
17.01.2022