RS OGH 2021/10/21 2Ob169/21y

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Veröffentlicht am 21.10.2021
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Norm

ABGB §1487a

Rechtssatz

Die kenntnisabhängige Frist in § 1487a ABGB ist mit derjenigen in § 1489 ABGB völlig gleich gelagert. Es ist somit kein Grund ersichtlich, warum  die Rechtsprechung zu § 1489 ABGB nicht auch im Anwendungsbereich des § 1487a ABGB gelten sollte. Die allfällige Rechtsunkenntnis des Klägers könnte somit den Beginn des Laufs der kenntnisabhängigen Frist des § 1487a ABGB nicht hinausschieben.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Verjährung; Pflichtteilsergänzungsanspruch; ErbRÄG 2015; dreijährige Frist; Verjährungsfrist; dreißigjährige Frist

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133836

Im RIS seit

17.01.2022

Zuletzt aktualisiert am

17.01.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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