RS OGH 2026/1/23 14Os129/21h; 11Os39/22b; 11Os3/26i

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Veröffentlicht am 22.11.2021
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Rechtssatz

Mit der Behauptung einer Verletzung der Unschuldsvermutung wird keine Garantie des Grundrechts auf persönliche Freiheit angesprochen und solcherart der Anfechtungsrahmen einer Grundrechtsbeschwerde verlassen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133828

Im RIS seit

17.01.2022

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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