RS OGH 2021/9/27 22R144/21p

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Veröffentlicht am 27.09.2021
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Norm

ABGB §901

Rechtssatz

Der Fluggast kann unter Berufung auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage vom Luftbeförderungsvertrag zurücktreten, wenn das Außenministerium für die Region des Ankunftsortes des Fluges (hier aus Anlass der COVID-19-Pandemie) eine Reisewarnung der höchsten Stufe (Stufe 6) ausgesprochen hat ("Sphärenfremdheit/höhere Gewalt" und "Unzumutbarkeit") und mit diesem Umstand im Zeitpunkt der Buchung nicht zu rechnen war ("Unvorhersehbarkeit"). Dass die Beförderungsleistung unter diesen Umständen nicht schlichtweg für jedermann wertlos wird (bloß eingeschränkte "Typizität"), schadet nicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00119:2021:RKO0000034

Im RIS seit

12.01.2022

Zuletzt aktualisiert am

12.01.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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