RS Vwgh 2021/11/25 Ra 2019/16/0195

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Veröffentlicht am 25.11.2021
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §212
BAO §238 Abs2

Rechtssatz

§ 238 Abs. 2 BAO enthält eine demonstrative Aufzählung jener Amtshandlungen, die die Einhebungsverjährung unterbrechen. § 238 Abs. 2 BAO nennt als solche Unterbrechungshandlung ausdrücklich die "Bewilligung einer Zahlungserleichterung", somit die Bewilligung eines Stundungs- oder eines Ratenzahlungsansuchens gemäß § 212 BAO. Ebenso stellen der Widerruf einer Zahlungserleichterung oder die Abweisung eines Stundungsansuchens eine Unterbrechungshandlung iSd § 238 Abs. 2 BAO dar (vgl. VwGH 29.3.2007, 2005/16/0095).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019160195.L01

Im RIS seit

04.01.2022

Zuletzt aktualisiert am

04.01.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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