RS OGH 2021/10/12 14Os92/21t

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Veröffentlicht am 12.10.2021
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Norm

StPO §23

Rechtssatz

Die rechtswidrige Verweigerung richterlicher Tätigkeit durch einen dazu nach der Geschäftsverteilung berufenen Richter (hier: Abtretung eines der Gerichtsabteilung geschäftsordnungskonform zugefallenen Verfahrens an eine andere Gerichtsabteilung) ist Gegenstand der Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133803

Im RIS seit

07.12.2021

Zuletzt aktualisiert am

07.12.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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