Norm
ABGB §1304Rechtssatz
Es begründet kein Mitverschulden eines aus dem Rollstuhl gestürzten Rollstuhlfahrers, wenn er kein „Personenrückhaltesystem“ (Becken? oder Schultergurt) verwendete. Es gibt keine Hinweise darauf, dass sich unter Rollstuhlfahrern ein entsprechendes Bewusstsein herausgebildet hätte.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Rettungspflicht, Schadensminderungspflicht, RollstuhlEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133796Im RIS seit
02.12.2021Zuletzt aktualisiert am
02.12.2021