RS OGH 2021/10/21 2Ob98/21g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.10.2021
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Norm

ABGB §1304
KFG §106 Abs2
StVO §2 Abs1 Z19

Rechtssatz

Es begründet kein Mitverschulden eines aus dem Rollstuhl gestürzten Rollstuhlfahrers, wenn er kein „Personenrückhaltesystem“ (Becken? oder Schultergurt) verwendete. Es gibt keine Hinweise darauf, dass sich unter Rollstuhlfahrern ein entsprechendes Bewusstsein herausgebildet hätte.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Rettungspflicht, Schadensminderungspflicht, Rollstuhl

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133796

Im RIS seit

02.12.2021

Zuletzt aktualisiert am

02.12.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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