RS OGH 2021/8/5 2Ob85/21w

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Veröffentlicht am 05.08.2021
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Norm

ABGB §201 Abs1 Z4

Rechtssatz

Die Aufhebung einer Wahlkindschaft nach § 201 Abs 1 Z 4 ABGB setzt aufgrund verfassungskonformer Auslegung dieser Bestimmung bei minderjährigen Wahlkindern voraus, dass sie dem Kindeswohl dient.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133788

Im RIS seit

24.11.2021

Zuletzt aktualisiert am

24.11.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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