Norm
FAGG §4 Abs1 Z4Rechtssatz
Die von einem Kommunikationsdienstleistungsunternehmen an den Endkunden verrechnete Speichermedienvergütung ist Teil des Gesamtpreises, weil diese ein unvermeidbarer und vorhersehbarer Bestandteil des Preises ist, der obligatorisch vom Verbraucher zu tragen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133783Im RIS seit
17.11.2021Zuletzt aktualisiert am
17.11.2021