RS OGH 2021/9/28 4Ob86/21g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.09.2021
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Norm

FAGG §4 Abs1 Z4

Rechtssatz

Die von einem Kommunikationsdienstleistungsunternehmen an den Endkunden verrechnete Speichermedienvergütung ist Teil des Gesamtpreises, weil diese ein unvermeidbarer und vorhersehbarer Bestandteil  des Preises ist, der obligatorisch vom Verbraucher zu tragen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133783

Im RIS seit

17.11.2021

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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