Norm
AVRAG §2d Abs3 Z1Rechtssatz
Die Wirksamkeit der Vereinbarung eines Minderjährigen über den Rückersatz von Ausbildungskosten iSd § 2d Abs 3 Z 1 AVRAG hängt zwar von der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ab, nicht aber von einer gerichtlichen Genehmigung iSd § 167 Abs 3 ABGB.Die Wirksamkeit der Vereinbarung eines Minderjährigen über den Rückersatz von Ausbildungskosten iSd Paragraph 2 d, Absatz 3, Ziffer eins, AVRAG hängt zwar von der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ab, nicht aber von einer gerichtlichen Genehmigung iSd Paragraph 167, Absatz 3, ABGB.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133779Im RIS seit
11.11.2021Zuletzt aktualisiert am
06.11.2023