Norm
StPO §343 Abs1Rechtssatz
Das Protokoll über die Beratung und Abstimmung des Geschworenengerichts ist nicht Gegenstand der Nichtigkeitsbeschwerde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133773Im RIS seit
08.11.2021Zuletzt aktualisiert am
08.11.2021