RS OGH 2021/9/29 13Os76/21g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.09.2021
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Norm

StPO §343 Abs1
StPO §345 Abs1

Rechtssatz

Das Protokoll über die Beratung und Abstimmung des Geschworenengerichts ist nicht Gegenstand der Nichtigkeitsbeschwerde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133773

Im RIS seit

08.11.2021

Zuletzt aktualisiert am

08.11.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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