RS Vwgh 2021/9/22 Ra 2020/15/0091

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Veröffentlicht am 22.09.2021
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §188
BAO §191 Abs1 litc
BAO §93 Abs2

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2020/13/0085 E 27. Jänner 2021 RS 2

Stammrechtssatz

Ein an eine unechte (atypische) stille Gesellschaft zu richtender Bescheid gemäß § 188 BAO kann die Bezeichnung des Geschäftsherrn (Inhaber des Unternehmens) mit dem Zusatz "und Mitgesellschafter" enthalten. Die stille Gesellschaft ist auch dadurch bezeichnet, dass sie die Namen oder Bezeichnungen des Geschäftsherrn (Inhaber des Unternehmens) und des (oder der) stillen Gesellschafter aufweist (vgl. VwGH 26.7.2007, 2004/15/0137, VwSlg 8254 F/2007).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020150091.L05

Im RIS seit

21.10.2021

Zuletzt aktualisiert am

21.10.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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