Norm
ASVG §299aRechtssatz
Nach dem Übergangsrecht (§ 726 Abs 3 ASVG) kann einem Versicherten aufgrund eines Günstigkeitsvergleichs ein die Ausgleichszulage ergänzender Ausgleichszulagenbonus oder ein eine geringe Pensionsleistung verbessernder Pensionsbonus zustehen, selbst wenn die Berechnung nach § 299a ASVG keinen Bonusanspruch ergäbe.Nach dem Übergangsrecht (Paragraph 726, Absatz 3, ASVG) kann einem Versicherten aufgrund eines Günstigkeitsvergleichs ein die Ausgleichszulage ergänzender Ausgleichszulagenbonus oder ein eine geringe Pensionsleistung verbessernder Pensionsbonus zustehen, selbst wenn die Berechnung nach Paragraph 299 a, ASVG keinen Bonusanspruch ergäbe.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Langzeitversicherte; Richtsatz; Parallelberechnung; PensionsbonusEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133765Im RIS seit
19.10.2021Zuletzt aktualisiert am
19.10.2021