Norm
ABGB §725Rechtssatz
§ 725 Abs 1 Satz 1 ABGB erfasst auch solche letztwillige Verfügungen, die der Erblasser vor Eingehen einer Ehe, eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft errichtet hat.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Aufhebung des Testaments; familiäres Naheverhältnis;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133760Im RIS seit
14.10.2021Zuletzt aktualisiert am
14.10.2021