RS OGH 2021/8/5 2Ob76/21x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.08.2021
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Norm

ABGB §725

Rechtssatz

§ 725 Abs 1 Satz 1 ABGB erfasst auch solche letztwillige Verfügungen, die der Erblasser vor Eingehen einer Ehe, eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft errichtet hat.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Aufhebung des Testaments; familiäres Naheverhältnis;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133760

Im RIS seit

14.10.2021

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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