RS OGH 2021/9/17 4Ob132/21x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.09.2021
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Norm

EG-RL 2000/31/EG - RL über den elektronischen Geschäftsverkehr 32000L0031 Art14
ECG §16

Rechtssatz

Der Betrieb einer Videoplattform fällt in den Anwendungsbereich von Art 14 RL 2000/31/EG sofern der Betreiber keine aktive Rolle spielt, die ihm Kenntnis von den auf seine Plattform hochgeladenen Inhalten oder Kontrolle über sie verschafft.Der Betrieb einer Videoplattform fällt in den Anwendungsbereich von Artikel 14, RL 2000/31/EG sofern der Betreiber keine aktive Rolle spielt, die ihm Kenntnis von den auf seine Plattform hochgeladenen Inhalten oder Kontrolle über sie verschafft.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133762

Im RIS seit

14.10.2021

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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