RS OGH 2021/9/17 4Ob132/21x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.09.2021
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Norm

EG-RL 2000/31/EG - RL über den elektronischen Geschäftsverkehr 32000L0031 Art14
ECG §16

Rechtssatz

Der Betrieb einer Videoplattform fällt in den Anwendungsbereich von Art 14 RL 2000/31/EG sofern der Betreiber keine aktive Rolle spielt, die ihm Kenntnis von den auf seine Plattform hochgeladenen Inhalten oder Kontrolle über sie verschafft.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133762

Im RIS seit

14.10.2021

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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