RS OGH 2021/7/29 12Os84/21a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.07.2021
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Norm

StGB §26 Abs2

Rechtssatz

Nur körperliche Gegenstände unterliegen der Einziehung nach § 26 StGB. Eine vom Beschwerdegericht angeordnete Entfernung einer inkriminierten Datei „aus dem iCloud?Speicher“ durch einen Sachverständigen ist hingegen ersichtlich eine bloß auf in der iCloud (somit auf anderen, nicht näher bezeichneten Datenträgern) gespeicherte Datenbestände per se bezogene Maßnahme und entspricht daher nicht dem Gesetz.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133755

Im RIS seit

11.10.2021

Zuletzt aktualisiert am

11.10.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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