Norm
MRG §16 Abs2 Z1Rechtssatz
Lärmbelastung bildet ein Lagekriterium iSd § 16 Abs 2 Z 3 MRG; davon unabhängig ist die Lärmbelastung der konkret zu beurteilenden Wohnung, die einen Abschlag iSd § 16 Abs 2 Z 1 MRG begründen oder deren Fehlen einen Zuschlag rechtfertigen kann.Lärmbelastung bildet ein Lagekriterium iSd Paragraph 16, Absatz 2, Ziffer 3, MRG; davon unabhängig ist die Lärmbelastung der konkret zu beurteilenden Wohnung, die einen Abschlag iSd Paragraph 16, Absatz 2, Ziffer eins, MRG begründen oder deren Fehlen einen Zuschlag rechtfertigen kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133742Im RIS seit
15.09.2021Zuletzt aktualisiert am
02.03.2026