Norm
FamZeitbG §7 Abs1Rechtssatz
Die Rückforderung des Familienzeitbonus (§ 7 Abs 1 FamZeitbG) ist auch bei einem infolge eines Behördenfehlers unrechtmäßigen Leistungsbezug zulässig, auch wenn die Unrechtmäßigkeit dem Leistungsbezieher nicht erkennbar war.Die Rückforderung des Familienzeitbonus (Paragraph 7, Absatz eins, FamZeitbG) ist auch bei einem infolge eines Behördenfehlers unrechtmäßigen Leistungsbezug zulässig, auch wenn die Unrechtmäßigkeit dem Leistungsbezieher nicht erkennbar war.
Entscheidungstexte
Schlagworte
PapamonatEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133743Im RIS seit
16.09.2021Zuletzt aktualisiert am
16.09.2021