RS OGH 2021/7/29 10ObS87/21y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.07.2021
beobachten
merken

Rechtssatz

Die Rückforderung des Familienzeitbonus (§ 7 Abs 1 FamZeitbG) ist auch bei einem infolge eines Behördenfehlers unrechtmäßigen Leistungsbezug zulässig, auch wenn die Unrechtmäßigkeit dem Leistungsbezieher nicht erkennbar war.Die Rückforderung des Familienzeitbonus (Paragraph 7, Absatz eins, FamZeitbG) ist auch bei einem infolge eines Behördenfehlers unrechtmäßigen Leistungsbezug zulässig, auch wenn die Unrechtmäßigkeit dem Leistungsbezieher nicht erkennbar war.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Papamonat

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133743

Im RIS seit

16.09.2021

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten