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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §8Rechtssatz
Die im Zusammenhang mit der Parteistellung im Verfahren nach § 17a ForstG 1975 mit Blick auf den Eigentümer einer an die Rodefläche angrenzenden Waldfläche (vgl. § 19 Abs. 4 Z 4 ForstG 1975) getätigten Aussagen des Gerichtshofs (vgl. VwGH 26.2.2007, 2006/10/0259) haben auch für an der zur Rodung beantragten Waldfläche dinglich Berechtigte (vgl. § 19 Abs. 4 Z 2 ForstG 1975) Geltung.Die im Zusammenhang mit der Parteistellung im Verfahren nach Paragraph 17 a, ForstG 1975 mit Blick auf den Eigentümer einer an die Rodefläche angrenzenden Waldfläche vergleiche Paragraph 19, Absatz 4, Ziffer 4, ForstG 1975) getätigten Aussagen des Gerichtshofs vergleiche VwGH 26.2.2007, 2006/10/0259) haben auch für an der zur Rodung beantragten Waldfläche dinglich Berechtigte vergleiche Paragraph 19, Absatz 4, Ziffer 2, ForstG 1975) Geltung.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger ZustellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021100102.L01Im RIS seit
31.08.2021Zuletzt aktualisiert am
31.08.2021