Norm
AMFG §45a Abs5Rechtssatz
Die Nichtigkeitssanktion des § 45a Abs 5 AMFG ist nicht auf vom Arbeitgeber veranlasste einvernehmliche Auflösungen von Dienstverhältnissen anzuwenden.Die Nichtigkeitssanktion des Paragraph 45 a, Absatz 5, AMFG ist nicht auf vom Arbeitgeber veranlasste einvernehmliche Auflösungen von Dienstverhältnissen anzuwenden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133713Im RIS seit
31.08.2021Zuletzt aktualisiert am
11.05.2023