RS OGH 2021/6/25 8ObS1/21m

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Veröffentlicht am 25.06.2021
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Norm

IESG §1 Abs2

Rechtssatz

Eine Bleibeprämie, die von einer tatsächlichen Arbeitsleistung abhängig sowie auf etwa ein Jahr bezogen war und durch die Dienstgeberkündigung fällig wurde, fällt wie eine Sonderzahlung unter den Begriff des Entgelts aus dem Arbeitsverhältnis im Sinn des § 1 Abs 2 Z 1 IESG.

Entscheidungstexte

  • 8 ObS 1/21m
    Entscheidungstext OGH 25.06.2021 8 ObS 1/21m

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133715

Im RIS seit

01.09.2021

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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