RS OGH 2020/12/16 6BS280/20g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.12.2020
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Norm

StGB §107
StGB §62
StGB §67 Abs2

Rechtssatz

Das Vergehen der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB ist kein Erfolgesdelikt. Daher liegt keine Begehung im Inland im Sinn des § 62 StGB vor, wenn dieses Vergehen vom Ausland aus gegen ein in Österreich aufhältiges Opfer begangen wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0819:2020:RI0100082

Im RIS seit

23.08.2021

Zuletzt aktualisiert am

23.08.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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