RS OGH 2021/6/24 2Ob23/21b

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Veröffentlicht am 24.06.2021
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Norm

ABGB §811

Rechtssatz

Gläubiger iSd § 811 ABGB ist jeder, der gegen den Nachlass Rechte geltend machen will; einer Anspruchsbescheinigung bedarf es nicht. Es genügt somit die Behauptung eines Anspruchs gegen die Verlassenschaft.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Gläubiger; Nachlass; Verlassenschaft; Anspruchsbescheinigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133697

Im RIS seit

24.08.2021

Zuletzt aktualisiert am

24.08.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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