RS OGH 2021/3/25 8Ob5/21z

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Veröffentlicht am 25.03.2021
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Norm

ABGB §932 Abs1

Rechtssatz

Den Verbesserung begehrenden Übernehmer trifft die Obliegenheit, dem Übergeber zu ermöglichen, die Sache daraufhin zu untersuchen, ob der behauptete Mangel vorliegt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133663

Im RIS seit

12.08.2021

Zuletzt aktualisiert am

12.08.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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