RS OGH 2021/6/29 14Os23/21w

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Veröffentlicht am 29.06.2021
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Norm

StGB §153c

Rechtssatz

Unterbleibt bei einer Verurteilung des Geschäftsführers einer GmbH wegen des Vorenthaltens von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung (§ 153c Abs 1 StGB) die Anführung des Abs 2 des § 153c StGB im Schuldspruch (§ 260 Abs 1 Z 2 StPO), liegt ein bloßer Zitierfehler vor, der keine Nichtigkeit begründet.

Entscheidungstexte

  • 14 Os 23/21w
    Entscheidungstext OGH 29.06.2021 14 Os 23/21w

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133671

Im RIS seit

16.08.2021

Zuletzt aktualisiert am

16.08.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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