Norm
StGB §153cRechtssatz
Unterbleibt bei einer Verurteilung des Geschäftsführers einer GmbH wegen des Vorenthaltens von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung (§ 153c Abs 1 StGB) die Anführung des Abs 2 des § 153c StGB im Schuldspruch (§ 260 Abs 1 Z 2 StPO), liegt ein bloßer Zitierfehler vor, der keine Nichtigkeit begründet.Unterbleibt bei einer Verurteilung des Geschäftsführers einer GmbH wegen des Vorenthaltens von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung (Paragraph 153 c, Absatz eins, StGB) die Anführung des Absatz 2, des Paragraph 153 c, StGB im Schuldspruch (Paragraph 260, Absatz eins, Ziffer 2, StPO), liegt ein bloßer Zitierfehler vor, der keine Nichtigkeit begründet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133671Im RIS seit
16.08.2021Zuletzt aktualisiert am
16.08.2021