RS OGH 2021/4/27 14Os119/20m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.04.2021
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Norm

StGB §146
StGB §147 Abs1a

Rechtssatz

Sozialadäquanz bestimmter Verhaltensweisen im Rechtsverkehr schränkt die Betrugsstrafbarkeit ? auch in Bezug auf die Erschleichung einer Anstellung ? ein. Stellt aber das Gesetz ein bestimmtes Verhalten ? wie § 147 Abs 1a StGB die Täuschung über die dort genannten Umstände ? (als sozial schädlich) unter Strafe, ist dieses jedenfalls sozialinadäquat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133629

Im RIS seit

29.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

29.06.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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