Rechtssatz
Für die Mitversicherung nach § 151 VersVG Abschnitt A Z 1.3.1 EHVB 1993 genügt eine Weisungsbefugnis im Einzelfall, es genügt daher die Position eines Aufsehers im Betrieb nach § 333 Abs 3 ASVG.Für die Mitversicherung nach Paragraph 151, VersVG Abschnitt A Ziffer eins Punkt 3 Punkt eins, EHVB 1993 genügt eine Weisungsbefugnis im Einzelfall, es genügt daher die Position eines Aufsehers im Betrieb nach Paragraph 333, Absatz 3, ASVG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133618Im RIS seit
16.06.2021Zuletzt aktualisiert am
04.05.2023