RS OGH 2021/4/28 7Ob52/21d

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Veröffentlicht am 28.04.2021
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Rechtssatz

Für die Mitversicherung nach § 151 VersVG Abschnitt A Z 1.3.1 EHVB 1993 genügt eine Weisungsbefugnis im Einzelfall, es genügt daher die Position eines Aufsehers im Betrieb nach § 333 Abs 3 ASVG.Für die Mitversicherung nach Paragraph 151, VersVG Abschnitt A Ziffer eins Punkt 3 Punkt eins, EHVB 1993 genügt eine Weisungsbefugnis im Einzelfall, es genügt daher die Position eines Aufsehers im Betrieb nach Paragraph 333, Absatz 3, ASVG.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133618

Im RIS seit

16.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

04.05.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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