RS OGH 2021/3/25 2Ob56/21f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.03.2021
beobachten
merken

Norm

AußStrG 2005 §62
GKG §3 Abs2

Rechtssatz

Ob eine Nachfrist iSv § 3 Abs 2 GKG angemessen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 56/21f
    Entscheidungstext OGH 25.03.2021 2 Ob 56/21f
    Beisatz: Diese Frage begründet daher in der Regel keine Rechtsfrage erheblicher Bedeutung. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133571

Im RIS seit

12.05.2021

Zuletzt aktualisiert am

12.05.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten