Norm
ABGB §231Rechtssatz
Bewohnt das Kind eine ihm von einem Dritten finanzierte Wohnung und tat dies der Dritte, um dem Kind etwas zusätzlich zuzuwenden, so ist die Wohnversorgung des Kindes bei der Unterhaltsbemessung unberücksichtigt zu lassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133469Im RIS seit
11.03.2021Zuletzt aktualisiert am
11.03.2021