RS OGH 2021/1/20 3Ob187/20a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.01.2021
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Norm

ABGB §231

Rechtssatz

Bewohnt das Kind eine ihm von einem Dritten finanzierte Wohnung und tat dies der Dritte, um dem Kind etwas zusätzlich zuzuwenden, so ist die Wohnversorgung des Kindes bei der Unterhaltsbemessung unberücksichtigt zu lassen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133469

Im RIS seit

11.03.2021

Zuletzt aktualisiert am

11.03.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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