RS OGH 2020/11/27 2Ob142/20a

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Veröffentlicht am 27.11.2020
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Norm

ABGB §1331

Rechtssatz

„Trauerschmerzengeld“ kommt bei Verlust eines Tieres nur nach Maßgabe von § 1331 ABGB in Betracht.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 142/20a
    Entscheidungstext OGH 27.11.2020 2 Ob 142/20a
    Beisatz: Das träfe etwa bei Tierquälerei iSv § 222 StGB zu. (T1)
    Beisatz: Bei bloßer, wenn auch grob fahrlässiger, Tötung könnte ein Anspruch demgegenüber nur durch eine Änderung des Gesetzes begründet werden. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133465

Im RIS seit

10.03.2021

Zuletzt aktualisiert am

10.03.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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