Norm
GlBG §29Rechtssatz
Ist aber auch hier ein Derogationsverhältnis zu verneinen, wird die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus einer Verletzung des StellenbesetzungsG auch verjährungsrechtlich nicht von § 29 Abs 1 GlBG verdrängt, wenn die Ermittlung der Besteigung uU auch ein vom GlBG erfasster diskriminierender Umstand zugrunde lag.Ist aber auch hier ein Derogationsverhältnis zu verneinen, wird die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus einer Verletzung des StellenbesetzungsG auch verjährungsrechtlich nicht von Paragraph 29, Absatz eins, GlBG verdrängt, wenn die Ermittlung der Besteigung uU auch ein vom GlBG erfasster diskriminierender Umstand zugrunde lag.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Diskriminierung; Besteignung; Verjährung; SchadenersatzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133456Im RIS seit
08.03.2021Zuletzt aktualisiert am
20.04.2023