RS OGH 2020/12/17 9Ob33/20y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.12.2020
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Norm

IO §3 Abs2
  1. IO § 3 heute
  2. IO § 3 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021
  3. IO § 3 gültig von 01.07.2010 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2010
  4. IO § 3 gültig von 01.01.1983 bis 30.06.2010 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 370/1982

Rechtssatz

Eine Sorgfaltspflichtverletzung iSd § 3 Abs 2 IO kann bei einem Nichtunternehmer nicht allein daraus abgeleitet werden, dass er die grundsätzlich bestehende Möglichkeit zur Nachschau in der Insolvenzdatei unterlassen hat. Sie kann vielmehr nur angenommen werden, wenn weitere – notwendigerweise nur im Einzelfall beurteilbare – Umstände hinzutreten, die auch für einen Nichtunternehmer auf eine Insolvenz des Vertragspartners schließen lassen und vom jeweils Verpflichteten zumutbare Nachforschungen unterlassen wurden.Eine Sorgfaltspflichtverletzung iSd Paragraph 3, Absatz 2, IO kann bei einem Nichtunternehmer nicht allein daraus abgeleitet werden, dass er die grundsätzlich bestehende Möglichkeit zur Nachschau in der Insolvenzdatei unterlassen hat. Sie kann vielmehr nur angenommen werden, wenn weitere – notwendigerweise nur im Einzelfall beurteilbare – Umstände hinzutreten, die auch für einen Nichtunternehmer auf eine Insolvenz des Vertragspartners schließen lassen und vom jeweils Verpflichteten zumutbare Nachforschungen unterlassen wurden.

Eine generelle Verpflichtung für Nichtunternehmer zur regelmäßigen Kontrolle der Vertragspartner im Hinblick auf mögliche Insolvenzen vor einer Zahlung ist abzulehnen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Sorgfaltspflicht; Sorgfaltspflichtverletzung; Insolvenzdatei; Nachschau; Nichtunternehmer; zumutbare Nachforschungen; Kontrolle

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133446

Im RIS seit

01.03.2021

Zuletzt aktualisiert am

06.06.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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