RS OGH 2020/11/26 5Ob204/20s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.11.2020
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Norm

ABGB §387

Rechtssatz

Die Dienstbarkeit eines Geh- und Fahrrechts steht einer Dereliktion der dadurch belasteten Liegenschaft nicht entgegen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133428

Im RIS seit

16.02.2021

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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