RS OGH 2020/11/23 8ObA48/20x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.11.2020
beobachten
merken

Rechtssatz

§ 77 Abs 10 WTBG und Konkurrenzklauseln, die dem § 36 Abs 1 AngG unterliegen, liegt ein ähnlicher Zweck zugrunde. Beide dienen dem Schutz eines berechtigten wirtschaftlichen Interesses des Dienstgebers, weil sich zwischen den für ihn tätigen Personen und den ständig von ihnen betreuten Klienten oft ein deren Abwerbung erleichterndes Vertrauensverhältnis entwickelt.Paragraph 77, Absatz 10, WTBG und Konkurrenzklauseln, die dem Paragraph 36, Absatz eins, AngG unterliegen, liegt ein ähnlicher Zweck zugrunde. Beide dienen dem Schutz eines berechtigten wirtschaftlichen Interesses des Dienstgebers, weil sich zwischen den für ihn tätigen Personen und den ständig von ihnen betreuten Klienten oft ein deren Abwerbung erleichterndes Vertrauensverhältnis entwickelt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133413

Im RIS seit

08.02.2021

Zuletzt aktualisiert am

05.06.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten