Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §39 Abs2Rechtssatz
Maßgebend für den dem Arbeitsplatz zu Grunde liegenden Vergleich sind die tatsächlichen Verwendungsverhältnisse. Diese faktischen Verhältnisse sind vor der Bewertung eines Arbeitsplatzes amtswegig zu ermitteln, festzustellen und dem Sachverständigen zur Erstellung seines Gutachtens für den gesamten Zeitraum vorzugeben (vgl. VwGH 20.5.2008, 2005/12/0218). Bei der Feststellung der Wertigkeit eines Arbeitsplatzes kommt es weder auf einen nach den Organisationsnormen gesollten noch auf einen aus der Arbeitsplatzbeschreibung hervorgehenden Zustand an. Entscheidend ist vielmehr dessen tatsächlicher Inhalt, also die konkret zu erbringenden Tätigkeiten (vgl. VwGH 30.1.2019, Ra 2018/12/0010).
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Beweismittel Sachverständigengutachten Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes FachgebietEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020120010.L01Im RIS seit
02.02.2021Zuletzt aktualisiert am
02.02.2021