RS OGH 2020/12/9 13Os93/20f

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Veröffentlicht am 09.12.2020
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Norm

StPO §345 Abs1 Z9

Rechtssatz

Aus nicht gestellten Fragen an die Geschworenen kann Nichtigkeit aus § 345 Abs 1 Z 9 StPO nicht entwickelt werden, weil sich dieser Nichtigkeitsgrund gerade nicht auf die Fragestellung, sondern nur auf die Antwort der Geschworenen bezieht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133392

Im RIS seit

26.01.2021

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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