RS OGH 2023/11/29 13Ns94/20g; 11Ns92/23b

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Veröffentlicht am 09.12.2020
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Rechtssatz

In gemäß § 15 Abs 1 erster Satz VbVG gemeinsam geführten Verfahren kommt das Recht, Einspruch gegen die Anklageschrift zu erheben, nach §§ 15 Abs 1 zweiter Satz, 14 Abs 1 VbVG iVm §§ 212, 213 Abs 2 erster Satz StPO auch dem belangten Verband zu.In gemäß Paragraph 15, Absatz eins, erster Satz VbVG gemeinsam geführten Verfahren kommt das Recht, Einspruch gegen die Anklageschrift zu erheben, nach Paragraphen 15, Absatz eins, zweiter Satz, 14 Absatz eins, VbVG in Verbindung mit Paragraphen 212, 213, Absatz 2, erster Satz StPO auch dem belangten Verband zu.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133393

Im RIS seit

26.01.2021

Zuletzt aktualisiert am

18.12.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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