RS OGH 2020/11/4 3Ob48/20k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.11.2020
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Norm

ZPO §503 Z4
ZPO §519 Abs1 Z2

Rechtssatz

Hat das Berufungsgericht im ersten Rechtsgang einen unanfechtbaren (unangefochten gebliebenen) Aufhebungsbeschluss gefasst, obwohl in der Berufung zu einem selbstständigen rechtserzeugenden (rechtsvernichtenden) Sachverhalt keine Rechtsrüge erhoben wurde, hat der mit Revision im zweiten Rechtsgang angerufene OGH wahrzunehmen, dass diese Anspruchsgrundlage (diese rechtsvernichtende Einwendung) bereits im ersten Rechtsgang endgültig aus der Beurteilungspflicht ausgeschieden ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133375

Im RIS seit

19.01.2021

Zuletzt aktualisiert am

19.01.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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