RS OGH 2020/11/25 6Ob220/20a, 4Ob209/20v, 6Ob195/20z, 3Ob11/21w, 4Ob68/21k, 4Ob64/21x, 9Ob16/21z, 9O

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Veröffentlicht am 25.11.2020
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Norm

KMG 2019 §5 Abs2
KMG 2019 §14 Z3

Rechtssatz

Das Rücktrittsrecht nach § 5 Abs 2 KMG aF besteht nicht nur, wenn die Bestätigung gemäß § 14 Z 3 KMG aF nicht ausgehändigt wurde, sondern auch dann, wenn die ausgehändigte Bestätigung wesentlich fehlerhaft ist.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Anleger, Rücktritt, Rücktrittsrecht, Bestätigung, Anlegerbestätigung, fehlerhafte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133359

Im RIS seit

14.01.2021

Zuletzt aktualisiert am

27.07.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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