RS Lvwg 2020/11/3 LVwG-AV-402/001-2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.11.2020
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

03.11.2020

Norm

KFG 1967 §57a Abs2

Rechtssatz

Insbesondere die unrichtige Ausstellung positiver Gutachten [§ 57a KFG] beeinträchtigt die Vertrauenswürdigkeit in hohem Maß (vgl VwGH 85/11/0077). Unter besonderen Umständen kann bereits die Erstellung eines unrichtigen Gutachtens die Vertrauenswürdigkeit erschüttern (vgl VwGH  91/11/0026 mwH). Dies ist der Fall, wenn der Gewerbetreibende den Mangel bei einer gewissenhaften Überprüfung aller relevanten Faktoren zumindest hätte erkennen können.

Schlagworte

Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; wiederkehrende Begutachtung; Vertrauenswürdigkeit;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.402.001.2020

Zuletzt aktualisiert am

22.12.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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