RS OGH 2020/11/25 7Ob32/20m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.11.2020
beobachten
merken

Norm

MÜ Art20

Rechtssatz

Die Behauptungs? und Beweislast für das Mitverschulden sowie den Kausalzusammenhang zwischen Mitverschulden und entstandenem Schaden obliegt dem Luftfrachtführer.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133322

Im RIS seit

14.12.2020

Zuletzt aktualisiert am

14.12.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten