RS OGH 2020/10/20 4Ob94/20g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.10.2020
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Norm

ABGB §922 ff
ABGB §1295Ib
ABGB §1295 Abs1
NÖ BauO §30

Rechtssatz

Das Vorliegen von Sachmängeln an einem Bauwerk und deren Geltendmachung hindern für sich allein nicht die Fertigstellungsanzeige nach § 30 NÖ BauO.  Nach Erstattung einer formell vollständigen Fertigstellungsanzeige ist im Regelfall kein baubehördliches Verfahren mehr anhängig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133319

Im RIS seit

09.12.2020

Zuletzt aktualisiert am

09.12.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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