Norm
ABGB §922 ffRechtssatz
Das Vorliegen von Sachmängeln an einem Bauwerk und deren Geltendmachung hindern für sich allein nicht die Fertigstellungsanzeige nach § 30 NÖ BauO. Nach Erstattung einer formell vollständigen Fertigstellungsanzeige ist im Regelfall kein baubehördliches Verfahren mehr anhängig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133319Im RIS seit
09.12.2020Zuletzt aktualisiert am
09.12.2020