RS OGH 2020/1/31 30R6/20b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.01.2020
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Norm

VersVG §158j

Rechtssatz

Deckt die Rechtsschutzversicherung vereinbarungsgemäß nur den "Privatbereich" ab, dann besteht kein Versicherungsschutz, wenn die Klagsführung mit der selbständigen Tätigkeit des Klägers in einem sachlichen Zusammenhang von nicht nur untergeordneter Bedeutung steht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:2020:RW0000982

Im RIS seit

12.11.2020

Zuletzt aktualisiert am

12.11.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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